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Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Bildungs-und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz stellen.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz.
In der Schulpflegschaft des laufenden Schuljahres arbeiten mit:
Kl.1: Frau Rensinghoff ; Vertr.: Herr Klaßen
Kl.2: Frau Till; Vertr.: Frau Gruber
Kl.3: Frau Beuers-Merfeld; Vertr: Frau Uckelmann
Kl.4: Herr Schürjan; Vertr.: Frau Rose
Zum Schulpflegschaftsvorsitzenden wurde Herr Klaßen gewählt. Seine Vertreterin ist Frau Till.
Mitglieder der Schulkonferenz sind aus der Lehrerschaft Frau Manderbach, Frau Peters und Frau Sperling. Ihre Vertreterinnen sind Frau Baumgart, Frau Marx und Frau Solzbacher. Aus der Elternschaft Frau Beuers-Merfeld, Herr Klaßen und Frau Rensinghoff. Ihre Vertreterinnen sind Frau Till und Frau Rose. Hier hat die Schulleiterin Frau Giebelhausen den Vorsitz.
Der Elternvertreter im Krisenteam ist Herr Schürjan.
§ 72 Schulpflegschaft (Auszug aus dem Schulgesetz)
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten
St. Georg-Schule
Flötebachweg 4
48249 Dülmen-Hiddingsel
Schulleitung:
Petra Giebelhausen
Fon: 02590-4952 Fax: 4661
schulleitung@ggs.duelmen.org
Sekretariat:
Karin Schnaase-Beermann
dienstags und donnerstags 7.30-12:00 Uhr
sekretariat@ggs.duelmen.org
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